Wichtige Formulare

Schön, dass Sie sich für eine Ernährungsberatung bei mir entschieden haben! Bevor es richtig losgehen kann, benötige ich noch einige Angaben von Ihnen. Ich bitte Sie mir die folgenden Formulare ausgefüllt vor dem ersten Beratungstermin per eMail oder Post zukommen zu lassen. Vielen Dank!

Herangehensweise mit Ihrer Krankenkasse

In welcher Höhe wird die Beratungsgebühr von meiner Krankenkasse erstattet?

Die Bezuschussung der Beratungsgebühr fällt bei Krankenkassen unterschiedlich aus. Üblich ist es, dass Sie zunächst die Beratungen vorauszahlen und die jeweilige Bezuschussung mit Abschluss der letzten Beratung durch Ihre Krankenkasse erfolgt. Bei Bedarf stelle ich Ihnen hierfür gern eine Teilnahmebestätigung Ihrer in Anspruch genommenen Beratungen aus.

Mit dem Einreichen der folgenden Vorlage können Sie bei Ihrer Krankenkasse die tatsächliche Höhe der Bezuschussung erfragen.

Lassen Sie sich bitte die Bestätigung der Bezuschussungshöhe unbedingt geben!

Für AOK PLUS - Versicherte (mit Diagnose)

Holen Sie sich bei Ihrem Arzt einen ausgefüllten AOK-Antrag für die Sekundärprävention Ernährungsberatung. Anschließend gehen Sie damit zu Ihrer Krankenkasse und fragen nach einem „AOK-Gutschein für die Ernährungsberatung.

Für AOK PLUS - Versicherte (ohne Diagnose)

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einem „Antrag auf Bezuschussung des Versicherten, Teilnahmebescheinigung und Verpflichtungserklärung der Anbieterin/ des Anbieters“ (Krankenkassen verwechseln diesen oft mit einer Gutscheinausstellung – bitte darauf achten). Dieses Formular reichen Sie ausgefüllt mit dem Kostenvoranschlag für Ernährungsberatung nach §20 SGB V (diesen erhalten Sie von mir) bei Ihrer Krankenkasse ein. Eine ärztliche Verordnung/ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/Rezept ist hier nicht nötig. Anschließend soll die schriftliche Bestätigung der Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse erfolgen.

Für Versicherte aller anderen Krankenkassen (mit Diagnose)

Ihre Krankenkasse erfordert eine ärztliche Verordnung mit jeweiliger Diagnose (rosa Rezept oder ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, ausgestellt durch Ihren Arzt). Diese reichen Sie mit dem Kostenvoranschlag für Ernährungsberatung nach §43 SGB V (diesen erhalten Sie von mir) bei Ihrer Krankenkasse ein. Anschließend soll die schriftliche Bestätigung der Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse erfolgen.

Für Versicherte aller anderen Krankenkassen (ohne Diagnose)

Reichen Sie den Kostenvoranschlag für Ernährungsberatung nach §20 SGB V bei Ihrer Krankenkasse ein und erfragen Sie welche weiteren Formulare erforderlich sind. Eine ärztliche Verordnung/ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/Rezept ist hier nicht nötig. Selbstverständlich können Sie auch auf Selbstzahlerbasis meine Ernährungsberatungen in Anspruch nehmen. In diesem Falle sprechen Sie mich gern an!
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