Herangehensweise mit Ihrer Krankenkasse
In welcher Höhe wird die Beratungsgebühr von meiner Krankenkasse erstattet?
Die Bezuschussung der Beratungsgebühr fällt bei Krankenkassen unterschiedlich aus. Üblich ist es, dass Sie zunächst die Beratungen vorauszahlen und die jeweilige Bezuschussung mit Abschluss der letzten Beratung durch Ihre Krankenkasse erfolgt. Bei Bedarf stelle ich Ihnen hierfür gern eine Teilnahmebestätigung Ihrer in Anspruch genommenen Beratungen aus.
Mit dem Einreichen der folgenden Vorlage können Sie bei Ihrer Krankenkasse die tatsächliche Höhe der Bezuschussung erfragen.
Lassen Sie sich bitte die Bestätigung der Bezuschussungshöhe unbedingt geben!
Für AOK PLUS - Versicherte (mit Diagnose)
Holen Sie sich bei Ihrem Arzt einen ausgefüllten AOK-Antrag für die Sekundärprävention Ernährungsberatung. Anschließend gehen Sie damit zu Ihrer Krankenkasse und fragen nach einem „AOK-Gutschein für die Ernährungsberatung.